Informationen und Zahlen rund um die Pflege zu Hause

Bei der unten stehenden Kurzübersicht sehen Sie, welche Lebensbereiche durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bewertet werden. Steht bei Ihnen eine Begutachtung an, sollten Sie sich jedoch die Komplettübersicht zu den Modulen anschauen, damit Sie wissen, was bewertet wird. Damit können Sie sich schon etwas auf den Besuch des Gutachters des MDKs vorbereiten.

Modul 1 – Mobilität

Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?

Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie findet sich der Mensch mit Hilfe anderer örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen?

Modul 3 – Verhalten und psychische Problemlagen

Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?

Modul 4 – Selbstversorgung

Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?

Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und der Behandlungen, z.B. bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel?

Modul 6 – Gestaltung des Alltaglebens und sozialer Kontakte

Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad ist nicht endgültig. Eine neue Antragstellung auf eine höhere Eingruppierung ist bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes jederzeit möglich

Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld - 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung
Tages- oder Nachtpflege
- 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Wohngruppen-Zuschlag
214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Entlastungsbetrag ambulant
(früher: Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Leistungen bei vollstationärer Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Verhinderungspflege (€ pro Jahr) - 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Kurzzeitpflege (€ pro Jahr) - 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Wohnumfeldverbesserung (€ pro Maßnahme) Bis zu 4.000 € Bis zu 4.000 € Bis zu 4.000 € Bis zu 4.000 € Bis zu 4.000 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (€ pro Monat) 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €

entweder

  • eine ausschließliche Geldleistung, das Pflegegeld

Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden.
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

oder

  • eine ausschließliche Pflegesachleistung (z. B. durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes)

Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegedienste rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab.

oder

  • Sie wählen eine anteilige Kombination aus Geld- und häuslicher Pflegesachleistung, die sogenannte Kombinationsleistung

Wenn die zu betreuende Person wirkliche Pflege benötigt, ist die Kombinationsleistung die perfekte Lösung

  • die Betreuungsperson aus dem Ausland wird pflegefachlich beaufsichtigt, unterstützt und angeleitet
  • die Betreuungsperson gerät nicht in die Behandlungspflege hinein

Der Nachteil: Die Kombination aus der sog. 24-Stunden-Betreuung und dem ambulanten Pflegedienst ist teurer. Die Leistung des ambulanten Dienstes, und sei es auch nur einmal in der Woche ein Kontrollbesuch, muss zusätzlich bezahlt werden. Sie wird zwar als Pflegesachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet, aber das wird dann anteilig vom Pflegegeld abgezogen.

Wenn die Pflegeperson im Urlaub, krank oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2 und es wurde schon mindestens sechs Monate zuhause gepflegt.
Sie wird für maximal 42 Tage und bis zu 1612€ gezahlt. Außerdem kann bis zu 50% des noch nicht ausgeschöpften Kurzzeitpflegeanspruchs, max. 806€, zusätzlich für die Ersatzpflege verwendet werden.

Die Leistungen der Tages- oder Nachtpflege können ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Sie können zusätzlich zu Leistungen der häuslichen Pflege, also Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung beansprucht werden.

Kosten (inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen & Steuern):

gute Deutschkenntnisse

2600,- €/ Monat (ab Oktober 2022 2800,- €/ Monat)*

Betreuung von zwei Personen

2800,- €/ Monat (ab Oktober 2022 3000,- €/ Monat)*

Bitte beachten Sie, dass sich die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft nach den bestehenden Sprachkenntnissen, Anforderungen an die Betreuungssituation und den bestehenden Qualifikationen/Erfahrungen der Betreuungskraft richten. Mögliche Kosten für gewünschte Zusatzleistungen sind ggf. nicht im vereinbarten Gesamtpreis enthalten und können bei Bedarf gesondert vereinbart werden. Der Zuschlag für bundeseinheitliche Feiertage ist in den Preisen nicht enthalten und entspricht in der Regel einem doppelten Tagessatz. Den endgültigen Preis setzt die polnische Agentur fest.

Unter gewissen Voraussetzungen können Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft teilweise steuerlich absetzbar sein. Wie und in welchem Umfang erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.

*Bitte beachten Sie, dass die Preise ab Oktober 2022 auf das dann gültige Mindestlohnniveau angepasst werden müssen.